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Immobilien in Cala Millor kaufen (Wohnung, Apartment, Finca, Haus)


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Cala Millor und Umgebung vereinen den mallorquinischen Charme. Dazu trägt nicht nur der 1,8 km lange und mit “Blauer Flagge” ausgezeichneter Sandstrand bei.

Raue Natur, historische Gegenden, Gastronomie und städtisches Flair durch die nahe gelegene Stadt Manacor ergeben eine reizvolle Kombination. Zudem hält Cala Millor ein breit gefächertes Immobilienangebot bereit.

Wo sich passende Immobilienangebote finden lassen

Inserate für Immobilien in Cala Millor finden sich beispielsweise ganz klassisch auf Immobilienportalen.

Bestimmte Immobilienunternehmen oder Makler sind zudem auf den mallorquinischen Immobilienhandel spezialisiert und daher eine gute Anlaufstelle.

Selbst in Kleinanzeigen im Internet gibt es Immobilienangebote. Generell lohnt es sich, sich an erfahrene Makler beziehungsweise Immobilienbüros zu wenden.

Besonders auf Mallorca stehen auch viele deutsche Vertretungen zur Verfügung. Bei einem seriösen Immobilienunternehmen stimmen die Vertragskonditionen sowie der Zustand der Immobilien.

Auch bleiben unangenehme Überraschungen, wie beispielsweise mögliche finanzielle Belastungen der Immobilie aus.

Wer eine Wohnung, ein Apartment oder eine Finca kaufen möchte, sollte es sich natürlich nicht nehmen lassen, das Objekt ausführlich zu besichtigen und zu prüfen.

Das gilt unabhängig davon, von wem das Verkaufsangebot stammt.

Cala Millor Immobilien

Immobilienmakler in Cala Millor – wer trägt die Maklerkosten?

Die Maklergebühren beziehungsweise etwaige Provisionen trägt üblicherweise der Verkäufer. Allerdings herrscht eine Vertragsfreiheit, sodass Maklerkosten auch für Käufer anfallen können.

Hier hilft es nur, die Vertragskonditionen vorher genau zu prüfen. Die Höhe einer Maklerprovision liegt bei etwa fünf bis sechs Prozent des Verkaufspreises.

Worauf sollte man generell beim Immobilienkauf achten?

Wer in Cala Millor Immobilien kaufen möchte, beginnt mit den klassischen Überlegungen. Diese beziehen sich zunächst auf die Lage, in diesem speziellen Fall beispielsweise direkte oder nahe Strandlage oder Nähe zum Hinterland.

Zudem fallen Überlegungen an, ob eine ausschließliche Eigennutzung oder gegebenenfalls eine Weitervermietung als Ferienwohnung erfolgen soll. Durch die beiden genannten Faktoren ergeben sich meist bereits die potenziell möglichen Immobilienarten. Hinzu kommt die gewünschte Ausstattung, beispielsweise in Form von Garten oder Pool.

Diese Erwägungen zeigen auf, welche Immobilien infrage kommen und welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist.

Bevor es überhaupt zu einem Kauf kommen kann, müssen Kaufinteressierte eine spanische Steuernummer beantragen.

Sie ist unter der Bezeichnung “Número de Identificación de Extranjero”, kurz N.I.E. bekannt. Dies bedeutet allerdings nur eine geringfügige bürokratische Hürde.

Ein entsprechender Antrag lässt sich beispielsweise über die spanischen Konsulate in Deutschland stellen. Dazu reichen üblicherweise ein Formular und ein Identitätsnachweis, wie der Personalausweis aus. Die Zuteilung der Nummer erfolgt etwa nach zwei bis drei Wochen.

Direkt auf Mallorca lässt sich der Prozess drastisch verkürzen und nimmt üblicherweise nur einen Tag in Anspruch. Für den gesamten Vorgang der Antragstellung und Bewilligung fällt eine geringfügige Bearbeitungsgebühr an. Diese beläuft sich auf circa 15 Euro.

Um die späteren Kauf- und Nebenkostenabwicklungen zu tätigen, lohnt sich die Einrichtung eines spanischen Kontos.

Dies hängt besonders mit der Zahlungsmethode zusammen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt für gewöhnlich über einen Bankscheck.

Daher ist es erforderlich, dass dieser von einem spanischen Finanzinstitut stammt. Zudem ist ein spanisches Konto auch für weitere Anschaffungen und Kosten sinnvoll und erspart unnötige Zusatzkosten.

Was für Nebenkosten fallen an

Neben dem von der Immobilienart abhängigen Kaufpreis fallen die folgenden Nebenkosten an, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen.

Zunächst wären da die Steuern. Auf Mallorca zahlen Käufer entweder die Mehrwertsteuer (IVA) und Stempelsteuer/Beurkundungssteuer oder die Grunderwerbssteuer.

Die Mehrwertsteuer fällt bei einem erstmaligen Verkauf von Wohnimmobilien (Erstbezug) an. Mit Ausnahme der Kanarischen Inseln liegt sie national einheitlich bei zehn Prozent.

Die Kosten für die Stempel- oder auch Beurkundungssteuer liegen bei einem Prozent des Anschaffungsbetrags.

Handelt es sich bei der Immobilie mindestens um einen Zweitverkauf, fällt für den Käufer die Grunderwerbssteuer an.

Diese Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, kurz ITP, beinhaltet bereits die Stempelsteuer. In diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer an. Die zu entrichtende Grunderwerbssteuer richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises.

Für die Balearen und damit auch Mallorca gilt ein gestaffeltes System. Die Untergrenze liegt bei acht Prozent für Immobilien mit einem Kaufpreis bis zu 400.000 Euro.

Bei einem Betrag ab einer Million Euro sind es elf Prozent.

Eine Grundbucheintragung ist für eine Immobilie zwar nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert.

Denn die Eintragung der Besitzurkunde in das Eigentumsregister gilt in Spanien als einzige sichere Form von Grundbesitz.

Die hierfür anfallenden Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich auf jeweils circa ein Prozent des Kaufpreises.

Tipps zum Notartermin

Der Zeitpunkt für den Notartermin hängt vom Zustand der Immobile, also gebraucht, neu oder im Baustadium ab. Ein Beispiel: Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, unterzeichnen Sie Ihre Besitzurkunde circa ein bis drei Monate nach dem Kaufvertrag.

Bei Neubauten sollten Käufer die Urkunde beim Notar erst dann unterzeichnen, wenn der Bauunternehmer die Fertigstellung der Immobilie schriftlich nachweisen kann.

Beim Notartermin müssen Käufer die erforderlichen Dokumente wie ein gültiges Ausweisdokument und die Steuernummer mitführen.

Für einen Immobilienkauf beziehungsweise die Urkundenunterzeichnung beim Notar empfiehlt sich die rechtliche Prüfung durch einen Anwalt.

Da die meisten Notare die Verträge in Spanisch verlesen, ist die Anwesenheit eines Übersetzers ratsam. Einige Notare bestehen auch darauf.

Wie bezahlt man üblicherweise den Verkäufer?

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises standardmäßig über einen Bankscheck. Dies geschieht zum vereinbarten Notartermin.

Vor dem Notartermin sollten Käufer trotzdem sicherstellen, dass keine Unklarheiten bezüglich der Zahlungsmethode bestehen. Achtung: Wurde eine Anzahlung vor Abschluss des Verkaufs geleistet, so ist diese umsatzsteuerpflichtig.

Private Verträge mit Anzahlungen sind allerdings grundsätzlich besser zu meiden.

Immobilienkauf in Cala Millor

Cala Millor verfügt über eine hervorragende Infrastruktur. Von der Grundversorgung bis hin zu diversen Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten gibt es alles, was einen angenehmen Aufenthalt verspricht. Da die Gegend touristisch hoch frequentiert ist, bestehen auch keine Schwierigkeiten, eine Immobilie als Feriendomizil weiter zu vermieten.

Zudem besteht ein breit gefächertes Angebot an unterschiedlichen Immobilienarten von traditionellen Fincas bis hin zu modernen Wohnkomplexen.

Die verhältnismäßig niedrigen Immobilienpreise sind ein weiteres Argument für die Anschaffung einer Immobilie in Cala Millor.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:

ᐅWo finde ich Immobilienangebote in Cala Millor?

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Immobilienangebote in Cala Millor findet man auf Immobilienportalen, bei spezialisierten Maklern oder Agenturen und in Kleinanzeigen im Internet. Es ist empfehlenswert, sich an erfahrene Makler oder Agenturen zu wenden, um unangenehme Überraschungen, wie z.B. mögliche finanzielle Belastungen der Immobilie, zu vermeiden.

ᐅ Wer zahlt in Cala Millor normalerweise die Maklergebühren?

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In Cala Millor zahlt in der Regel der Verkäufer die Maklergebühren, aber es herrscht Vertragsfreiheit, so dass der Käufer diese Kosten übernehmen kann. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen vorher genau zu prüfen und zu beachten, dass die Maklerprovision etwa fünf bis sechs Prozent des Verkaufspreises beträgt.

ᐅ Welche zusätzlichen Kosten kommen beim Kauf einer Immobilie in Cala Millor auf mich zu?

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Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Käufer mit Steuern wie der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Stempelsteuer (Stamp Duty/Certification Tax) oder der Grunderwerbssteuer rechnen. Ein Grundbucheintrag ist sehr empfehlenswert und verursacht Notar- und Grundbuchkosten, die jeweils etwa ein Prozent des Kaufpreises betragen. Es empfiehlt sich auch, beim Notartermin eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt und einen Übersetzer vornehmen zu lassen.

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